WINTERDIENST


AULERs Winterflotte

Bei Schnee und Eis droht Rutschgefahr. Haus- und Firmenbesitzer sind daher verpflichtet, Wege und Bürgersteige laut Ortsatzung zu räumen und zu streuen. Sollten sie versäumen, rechtzeitig Schneeschieber und Salz zum Einsatz zu bringen und ein Passant oder der Briefträger verletzt sich, können hohe Schadensersatzansprüche folgen. Wir übernehmen für unsere Kunden bereits in den frühen Morgenstunden diese Arbeiten und bieten ihnen zudem unseren vollen Versicherungsschutz.

 

Mehrmals am Tag erhalten wir die aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes. Sie bieten uns Rechtssicherheit und dienen uns als Grundlage für unsere logistische Planung. Entsprechend der Voraussagen stellen wir unser Personal und den Fuhrpark zusammen und halten als einer der größten Dienstleister in der Umgebung jeden Einsatz rechtssicher fest (Winterdienstunfälle verjähren nach etwa fünf Jahren).

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AULER

Garten- und Landschaftsbau GmbH

Flurweg 48, D 42579 Heiligenhaus

Telefon +49 2051 96 56 0,

Telefax +49 2051 96 56 10

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